Arbeitsrichterin: Tarifeinheitsgesetz nicht praktikabel
Das Tarifeinheitsgesetz, im vergangenen Jahr trotz zahlreicher Skeptiker vom Bundestag verabschiedet, ist nach Ansicht der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Ingrid Schmidt, in der Praxis kaum durchsetzbar. Im Gespräch mit dem Berliner „Tagesspiegel“ meinte sie, es sei nach den Streiks der Piloten und der Lokführer offenkundig, dass das Tarifeinheitsgesetz bei bestimmten Arbeitskampfmaßnahmen gar nicht wirken könne. „So kann etwa bei der Lufthansa in deren Flugbetrieb die vom Gesetz vorausgesetzte Tarifkollision kaum auftreten, da die Vereinigung Cockpit nur für die Piloten abschließt und die Gewerkschaft Ufo nur für die Flugbegleiter. Diese Bereiche überschneiden sich nicht, also gibt es keine Tarifkollision.“
Ingrid Schmidt weiter: „Es ist mit den Händen zu greifen, dass schon die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse im Betrieb die Rechtsprechung vor große Probleme stellen wird. Das dazu vom Gesetz vorgegebene Verfahren ist komplex und schwierig in der Handhabung. Woher soll man wissen, wie viele Arbeitnehmer zu welchem Zeitpunkt in welcher Gewerkschaft sind?“