Ausarbeitung zum Themenbereich: „Altersarmut – Rentenpolitik“
(Verantwortlicher Verfasser/copyright: Oliver Antretter, Hans-Holbein-Str. 26, 94469 Deggendorf vom 23.07.2015, modifiziert im Juni 2016)
Allgemeines/Einleitung – die Situation verarmter Rentner
Gefahren durch den Demografischen Wandel am Beispiel des Landkreises Deggendorf
Einige Vorschläge zur Bekämpfung der Altersarmut:
- Abschaffung der Rentendämpfungsfaktoren
- Die gesetzliche Rente ausbauen
- Mütterrente und Frauen stärken
- Überprüfung der Agenda 2010 – Beschlüsse
- Riesterrente
- Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge
- Erwerbsminderungsrente
- Flexirente
- Mindestrente
- Warenkorb Senioren
- Absenken der Mehrwertsteuer auf Medikamente von 19 % auf max. 7 %
- Sonstiges (seniorengerechtes Wohnen, ÖPNV, Kosten Seniorenheime)
Finanzierung eines Programms zur Verhinderung der Altersarmut:
- Erhöhung der Rentenbeitragsbemessungsgrenze/Steuerreform
- Abgeltungs-, Vermögenssteuer
- Arbeit muss sich lohnen – Mindestlohn, kalte Progression
- EEG – Umlage ausweiten
- Änderung des Verwendungszwecks des Solidaritätszuschlages
Allgemeines /Einleitung – die Situation verarmter Rentner
Die Rentenerhöhungen hinken der Preissteigerungsrate, mit Ausnahmen der Jahre 2014 bis 2016 bei Westrentner, weit hinterher und die Schere zwischen Armut und Reichtum geht immer weiter auseinander. Viele Menschen haben Angst vor dem wohlverdienten Ruhestand und einen damit verbundenen möglichen Verlust des Lebensstandards. Auch wenn das Einkommen durchschnittlich war, vielleicht aber auch zu gering, um sich selbst privat für den Ruhestand vorsorgen zu können, sind Menschen im Ruhestand oft plötzlich auf staatliche Fürsorge angewiesen, weil z.B. die Miete nicht mehr bezahlt werden kann. Dies bedeutet für den Betroffenen, neben der Angst, die Wohnung zu verlieren, auch persönlich einen extremen gesellschaftlichen Abstieg und „Gesichtsverlust“. Der eigenen (Alters-)Armut kann ein Rentner, im Gegensatz zu Menschen im erwerbsfähigen Alter, aufgrund des eigenen hohen Alters, möglicherweise verbunden mit einer Krankheiten, nicht mehr entgegenwirken. Oft hat der Tod des Lebenspartners für viele Hinterbliebene Altersarmut zur Folge: Die Rente ist dann so knapp, dass die gerade noch bezahlbare Wohnung nicht mehr verlassen wird, da man sich z.B. den Besuch eines Kinos oder die Teilnahme an einer Veranstaltung, samt dem Weg dorthin, nicht mehr leisten kann. Vor allem alleinstehende Seniorinnen sind von der Altersarmut betroffen, da sie aufgrund von Geburten oft nur unterbrochene Erwerbsbiografien vorweisen können oder als Geringverdienerinnen tätig waren. Die psychische Belastung durch Altersarmut und die daraus konsultierenden Vereinsamung zeigen die steigenden Zahlen von psychischen Erkrankungen und Suiziden bei Senioren beiderlei Geschlechts.
In Bayern gelten ca. 405.000 Menschen über 65 Jahre als arm (Stand 2011). Es soll daher gesamtgesellschaftliches und politisches Ziel sein, zu verhindern, dass die zunehmende Anzahl von Rentnern, die auf soziale staatliche Unterstützung zu Lasten der Steuerzahler angewiesen sind, abnimmt.
Gefahren durch den Demografischen Wandel am Beispiel des Landkreises Deggendorf
Im Landkreis Deggendorf leben momentan ca. 116.000 Einwohner. Derzeit sind davon ca. 30.000 Menschen über 60 Jahre alt. Im Jahr 2032 werden dies 41.800 sein. Es werden 7.100 weniger Erwerbsfähige zwischen 25 und 59 Jahren darin leben, die Schülerzahl der 6- bis 18-Jährigen wird um 1.800 sinken und eine Abnahme von 2.100 jungen Menschen im studierfähigen Alter kann erwartet werden und das bei einer gleich bleibenden Einwohnerzahl. Kinder, Auszubildende, Studenten, Menschen im arbeitsfähigen Alter werden also weniger. Letztere sollen aber für die steigende Zahl der Rentner aufkommen. Diese Prognose basiert auf der Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Hierfür wurden die Daten der Volkszählung aus dem Jahr 2011 verwendet. Die erwartete Entwicklung im Landkreis Deggendorf kann exemplarisch für viele Regionen Bayerns betrachtet werden. Allerdings nimmt, gemäß der Prognose, die Bevölkerungszahl z.B. im Nachbarlandkreis Regen als zusätzliche Herausforderung um ca. 6.200 Einwohner ab. Die demografische Entwicklung wirkt sich bereits heute auf Kindergärten, Schulen und Unternehmen aus und wird sicherlich auch die Technische Hochschule Deggendorf mit derzeit ca. 5.700 Studenten beeinträchtigen. Ohne gezielte Zuwanderung, wird man diese Entwicklung nicht in den Griff bekommen. Auch wenn sich die Wirtschaft bis 2032 positiv entwickelt, bewirkt die gesellschaftliche Veraltung für viele Rentner von morgen, deren Rentenniveau aufgrund der Beschlüsse der Agenda 2010 auf 43% absinken wird, eine große Gefahr in die Altersarmut abzugleiten. Eine Erhöhung des Renteneistrittalters von über 67 Jahren ist in Zukunft für unsere jüngere Generation zu befürchten.
Einige Vorschläge zur Verhinderung der Altersarmut
Im Folgenden werden Möglichkeiten geschildert, die zur Vermeidung von Altersarmut beitragen und Wege aufzeigen, wie diese finanziert werden können.
Abschaffung der Rentendämpfungsfaktoren
Die für die Rentenkürzung verantwortlichen, im allgemeinen als „Rentendämpfungsfaktoren“ bezeichneten Ursachen, sollen abgeschafft werden. Obwohl die vorgeschriebenen Rücklagen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) seit Jahren erreicht sind, mussten die Rentner aufgrund der Wirtschaftskrise 2008 nachhaltig sehr darunter leiden. Die Inflationsrate konnte bis 2014 durch die Rentenerhöhungen nicht ausgeglichen werden, was eine Altersarmut fördert. Die Nachhaltigkeitsrücklage in der GRV beträgt derzeit (Mai 2016) ca. 32,5 Mrd. € und die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren unerwartet hoch ausgefallen. Jährliche Zuschüsse für die GRV aus dem Bundeshaushalt, deren Kürzungen immer wieder diskutiert wird, sollten kein Problem für eines der reichsten Länder der Erde darstellen.
Die gesetzliche Rente ausbauen
Jeder Mensch, der 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, müsste eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Nach wie vor ist die Gesetzliche Rente das wichtigste Standbein in der Altersversorgung. Eine Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % muss verhindert werden und darf nicht unter mindestens 55 % fallen.
Mütterrente und Frauen stärken
Im Zuge der Gleichstellung sollten alle Mütter, die vor dem 01.02.1992 ein Kind geboren haben, einen zusätzlichen Renteneckpunkt erhalten. Damit würden alle Mütter 3 Renteneckpunkte (1 Renteneckpunkt ca. 30 €) erhalten. Die Mütterrente darf nicht mit anderen Sozialleistungen, wie z.B. der Grundsicherung, verrechnet werden. 2013 betrug die Durchschnittsrente bei Frauen in Bayern 539 €, was Altersarmut bedeutet. Frauen müssen daher im Berufsleben mit den Einkommen der Männer, welche in Bayern um 25 % höher als bei Frauen liegen, gleichgestellt werden. Die Ausübung eines typischen Frauenberufes darf keine Lohndiskriminierung sein. Nur so kann eine höhere Rente erreicht werden.
Überprüfung der Agenda 2010 Beschlüsse
Das Renteneintrittsniveau darf nicht bis zum Jahr 2030 auf 43 % des Nettoeinkommens absinken. Die Absenkung hat zur Folge, dass der geringen Rente i.R. steigende Ausgaben gegenüberstehen, denen der Rentner nicht gerecht wird. Die „43 % – Rente“ führt in die Altersarmut. Unter anderem aufgrund der geringen Verzinsung einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung kann die Rentenlücke oft nicht geschlossen werden. Die Lebensarbeitsleistung muss gewürdigt werden! Daher darf das Ersparte eines Rentners, wenn dieser ein Fall für die Grundsicherung wird, nicht angerechnet werden. Zumindest sollte ein großzügiger Freibetrag geschaffen werden. Hier sollte auch eine Mindestrente, die über der Grundsicherung liegt, diskutiert werden (siehe oben).
Riesterrente
Die Riesterrente können sich viele Menschen im Niedriglohnsektor nicht leisten. Wenn Arbeitnehmer wissen, dass sie nur eine geringe gesetzliche Rente erwarten können und ein Fall für soziale Hilfen werden, sorgen diese oft privat nicht vor, da diese Rente z.B. bei der Grundsicherung angerechnet wird. Die Riesterrente sollte daher hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens überprüft werden. Möglicherweise macht es mehr Sinn, die vom Staat bezahlte Förderung in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ein Freibetrag bei der privaten Altersvorsorge sollte, auch im Fall der Grundsicherung, gewährt werden, damit ein Anreiz für die private Vorsorge geschaffen wird.
Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge
Arbeitgeber sollten dazu verpflichtet werden, ähnlich wie bei den Krankenversicherungsbeiträgen, einen Teil der monatlichen Versicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer in seine private Altersversorgung einzahlt, zu übernehmen. Betriebe müssen Gesundheitsförderung betreiben und geeignete Arbeitsplätze für ältere Menschen anbieten. Auch Krankenversicherungen sollen Programme dafür anbieten. Es muss vermieden werden, dass älter Arbeitnehmer in den Vorruhestand geschickt werden, was eine geringere Rente und ggf. Altersarmut zur Folge hat.
Erwerbsminderungsrente
Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf derzeit bis zu 67 Jahre hat zur Folge, dass viele Menschen diese aufgrund von körperlichen Beschwerden nicht erreichen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die schwere körperliche Arbeit leisten. Daher darf im Fall eines vorzeitigen Ruhestandes kein Abschlag in der Rente erfolgen.
Flexirente
Viele Arbeitnehmer haben den Wunsch nach einem flexibleren Eintritt in den Ruhestand. Hier sollte ein geeignetes Rentenmodell entwickelt werden.
Mindestrente
Die Einführung einer Mindestrente, die nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird, würdigt die Lebensarbeit der Bürger (siehe oben).
Orientierung der jährlichen Rentenanpassung anhand der Teuerungsrate für einen „Warenkorb Senioren“
Seit dem Jahr 2000 gab es für die Westrentner vier „Nullrunden“. Die Inflationsrate betrug von 2004 bis zum Jahr 2014 17,5 %. Die Kaufkraft der Rentner sank von 2000 bis 2012 in Westdeutschland um 17 % ab.
Rentner benötigen, neben der Möglichkeit die eigene Miete zahlen zu können, vor allem Waren des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Energie aber auch selbst erworbene Medikamente, die immer teurer werden. Technische Geräte, wie Computer und Hightech-Fernsehgeräte, die ältere Menschen eher weniger bedürfen, sind im allgemeinen „Warenkorb“ für die Berechnung der Teuerungsrate berechtigt enthalten. Diese dämpfen jedoch die Teuerungsrate des allgemeinen „Warenkorbs“, im Gegensatz zur Preisentwicklung der Waren des täglichen Bedarfs. Anmerkung: Die negativ Entwicklung der Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und bedingt auch Gas, dürfte derzeit eine temporäre Ausnahme darstellen.
Besonders die Energiewende bekommen Rentner teuer zu spüren, die vielmals ältere Haushaltsgeräte oder Kraftfahrzeuge verwenden müssen, weil sie sich neue energiesparende Geräte nicht leisten können. Es erhöhten sich die Strompreise von Dezember 2001 bis November 2011 um durchschnittlich 66,1 % und Heizöl/Verbrennungsstoffe um 85,3 % (Angaben Statistisches Bundesamt). Aufgrund der positiv zu bewertenden Energiewende werden die Strompreise immer höher. Beispielweise erhöhte sich die EEG-Umlage von 0,19 Cent/kWh im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,35 Cent/kWh im Jahr 2016. Die stetig steigende EEG-Umlage trifft vor allem Rentner und Geringverdiener. Viele Unternehmen, z.B. in der Branche der Schienenbahn, hier seien die DB Netz AG und DB Regio AG genannt, zahlen diese Umlage nicht. EEG-Umlagebefreite Unternehmen, die Gewinn machen, sollten sich an der Umlage beteiligen, um den Verbraucher zu entlasten.
Ziel:
Es soll eine jährliche Rentenerhöhung geben, die sich mindestens an der üblichen Preissteigerungsrate oder einem „Warenkorb Senioren“ orientiert.
Absenken der Mehrwertsteuer auf Medikamente von 19 % auf höchstens 7 % und Krankenversicherungsbeitragsanteil
Die Mehrwertsteuer auf Medikamente beträgt derzeit 19%. Die Bundesrepublik Deutschland steht damit weltweit ziemlich alleine an der Spitze, was den Steuersatzes aber auch die Medikamentenpreise selbst betrifft. Andererseits bezahlen beispielsweise Tierliebhaber für Hundefutter und Blumenfreunde für Schnittblumen lediglich 7 % Mehrwertsteuer. Dies ist nicht gerechtfertigt und zeigt die Geringwertschätzung des Staates an der Erhaltung menschlicher Gesundheit seiner Bürger.
Wie bekannt ist, wird unsere Gesellschaft, auch Dank der hervorragenden medizinischen Versorgung und Entwicklung, immer älter, was eine zahlenmäßige Zunahme der Senioren zur Folge hat. Diese gesellschaftliche Gruppe ist vielmals auf Medikamente angewiesen, die auch selbst erworben werden müssen. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente hilft daher kranken Senioren, vor allem bei Zuzahlungsmedikamenten und beugt einer Zweiklassengesellschaft zwischen Menschen, die sich Medikamente leisten und nicht leisten können, vor.
Aufgrund der wachsenden Bevölkerungsgruppe von älteren Menschen und des daher wachsenden Bedarfs an medizinischer Versorgung, kann sicherlich auch mit erhöhten gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen in Zukunft gerechnet werden. Ein Beitragsanteil davon ist vom offensichtlich zu schützenden Arbeitgeber leider bei 7,3 % eingefroren. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente könnte daher auch zur Minderung von Krankenversicherungsbeitragserhöhungen beitragen.
Forderung:
- Absenkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente auf maximal 7 %.
- Der Krankenversicherungsbeitragsanteil für Arbeitgeber muss wieder 50 % betragen.
Sonstiges:
- Förderung von seniorengerechtem Wohnen
- Förderung des ÖPNV – günstige Nutzung für Senioren
- Gesetzliche Prüfung von Alten-/Seniorenheimkosten bezüglich Heimkosten. Es kann nicht sein, dass die monatliche Versorgung in einem Seniorenheim beim Pflegefall kostspieliger ist, als beispielsweise der Urlaub in einem Luxushotel. Die Pflegekräfte sind dabei sicherlich nicht die Gutverdiener! Die Einrichtung einer unabhängigen Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft könnte hier kontrollieren und Qualitätssicherung betreiben.
Finanzierung eines Programms zur Verhinderung der Altersarmut
Erhöhung der Rentenbeitragsbemessungsgrenze/Steuerreform
Die Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherungsbeiträge liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 74.400 €. Sehr viele Spitzenverdiener, wie Unternehmer, Ingenieure, leitende Angestellte in der Versicherungsbranche und Menschen in Führungspositionen usw. zahlen für deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze keinen Beitrag in die GRV ein.
Eine Anhebung der Betragsbemessungsgrenze für Spitzenverdiener, was auch dem Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3/I GG entsprechen würde, bedeutet sicherlich keine Einschränkung der eigenen privaten Lebensgestaltung der betroffenen Besserverdiener und könnte sinnvoll zur Verhinderung von Altersarmut verwendet werden.
Sicherlich könnten weitere Einnahmen, z.B. durch eine Reform der Abgeltungs- oder/und Vermögenssteuer, für die Verhinderung von Altersarmut Verwendung finden.
Arbeit muss sich lohnen
Jeder Arbeitnehmer in Vollbeschäftigung muss soviel Geld verdienen, dass er, ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein zu müssen, seine Familie versorgen und zudem für seinen Ruhestand privat vorsorgen kann. Die Einführung der Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 € war hier ein erster Schritt. Arbeitnehmer dürfen nicht ausgenutzt werden.
Menschen im Niedriglohnsektor werden zu einer großen staatlichen Herausforderung hinsichtlich der Bekämpfung der Altersarmut werden, wenn sich diese im Ruhestand befinden. Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen, müssen dem jetzt schon entgegenwirken und sich positionieren.
Außerdem dürfen Lohnerhöhungen nicht durch die „Kalte Progression“, also einer überhöhten Besteuerung, nahezu nichtig gemacht werden. Dem Thema wird derzeit begegnet.
EEG – Umlage ausweiten
EEG-Umlagebefreite Unternehmen, die Gewinn machen, sollten sich an der Umlage beteiligen, um den Verbraucher zu entlasten (siehe oben).
Änderung des Verwendungszwecks des Solidaritätszuschlages
Der Solidaritätszuschlag ist eine ergänzende Abgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer in Höhe von derzeit 5,5 Prozent und wurde 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt. Seine rechtliche Grundlage basiert auf dem Solidaritätszuschlaggesetz, SolzG. (Anmerkung: Soli 1995-1997: 7,5 %)
Die dadurch eingenommenen Gelder stehen zur alleinigen Verwendung dem Bund zu, welcher daraus nicht nur die Deutsche Einheit finanziert, sondern auch andere Länder wie etwa in Mittel-, Ost- und Südosteuropa unterstützt, bzw. unterstützt hat.
Über den Sinn des Solidaritätszuschlages und sein Fortbestehen werden ständig heftige Debatten geführt. Eine Abschaffung ist, gemäß BVerfG – Entscheidung, derzeit nicht möglich. Im Zeitraum von 1991 bis 2007 wurden beispielsweise rund 165 Milliarden Euro über diese Zusatzsteuer eingenommen (2014 ca. 15 Mrd. €), deren Verwendung nicht wirklich geklärt ist. Es sei erwähnt, dass die Rentenkasse durch die Wiedervereinigung ohnehin schon sehr bluten musste.
Die Einnahmen könnten verwendet werden für:
- Zukünftige Verwendung zur Vermeidung der Altersarmut, z.B. zur Anhebung des Renteneintrittsniveaus auf über 50/55 % (1,6 Mio. Menschen in Bayern gelten als arm)
- Zukünftige Verwendung zur Stabilisierung der Renten und Abschaffung der Rentendämpfungsfaktoren (Riester-, Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich letztendlich in der Schutzklausel widerspiegeln)
- Unterstützung der gesetzlichen Pflegeversicherung, hinsichtlich der Zunahme der Pflegebedürftigkeit (1999-2009 um ca. 6 %).
Es wurde hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ein kleines, ggf. realisierbares Programm zur Vermeidung von Altersarmut zusammengestellt.
Deggendorf, 12.06.2016
Oliver Antretter
CSA-Orts-/Kreisvorsitzender Deggendorf,
CSA- stellv. Bez.-Vorsitzender Niederbayern, Mitglied im Landesvorstand
VdK Orts-/Kreisvorsitzender Deggendorf
Stadtrat, Integrationsbeauftragter