Informationsveranstaltung Rentenversicherung
Renten-Wissen kann Bares bringen
Sozialversicherungsexperte Helmut Plenk referierte bei CSA-Kreisverband
Über „Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung: Das muss man darüber wissen!“ referierte der Sozialversicherungsexperte Helmut Plenk, Kreisgeschäftsführer des VdK Regen-Viechtach, auf Einladung des CSA-Kreisverbands Straubing-Stadt im Karmeliten Wirtshaus. Mit Beispielen aus der Praxis brachte der Referent Licht in die Vielfalt der Renten und deren Voraussetzungen. Wichtig sei rechtzeitige, fundierte Beratung, wie sie beispielsweise der VdK biete, damit die Weichen richtig gestellt werden.
Das soziale gewissen der CSA sei wichtiger denn je. Obwohl sich die Rentner über 2,1 Prozent Rentenerhöhung im Westen und 2,5 Prozent im Osten freuen können, bleibe vom Brutto nicht mehr so viel übrig. Preisexplosion und Kaufkraftverlust verstärkten dies und nach vielen Nullrunden, die die Rentner akzeptieren mussten, bräuchten diese eine gute Vertretung und kompetente Beratung, betonte Peter Ries, stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender.
CSA-Kreisvorsitzender Ulrich Schultes ergänzte, dass bedingt durch den demografischen Wandel die Zahl der Rentenbezieher stetig steige und aktuell in Deutschland 20,5 Millionen Rentner leben. Zwar lege die Grundsicherung ein gewisses Niveau fest, die Angst vor Altersarmut wachse aber. Neben der gesetzlichen Rentenversorgung sollte mehr an privater Altersvorsorgemöglichkeit angeboten werden. Helmut Plenk gab einen Überblick über die verschiedenen Formen der Altersrenten. Der Einschnitt der Rentenreform im Jahr 1992 sei gravierend gewesen: Im Jahr 2006 sei die Regelaltersrente mit 67 Jahren eingeführt und der Renteneintritt systematisch nach oben geschraubt worden. Es gelte, zwischen der Regelaltersrente, der Altersrente für langjährige Versicherte, der Altersrente für besonders langjährige Versicherte, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, der Altersrente für Frauen und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu unterscheiden. 65-Jährige oder Ältere mit einer rentenrechtlichen Zeit von fünf Jahren erhalten die Regelaltersrente. Zu Pflichtbeiträgen zählten beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld. Zu den fünf Jahren zählten auch Ersatzzeiten und Kindererziehungszeiten. Für die Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte werden 35 oder 45 Versicherungsjahre benötigt. Besonders langjährige Versicherte, die 45 Jahre und mehr eingezahlt hätten, könnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen, so Plenk.
Mit Vollendung des 63. Lebensjahres können langjährige versicherte seit dem 1. Juli 2014 in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Dies sei mit entsprechenden Abschlägen möglich. Es muss zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen unterschieden werden. Mit Fallbeispielen verdeutlichte der Referent die jeweiligen Situationen und listete anhand einer Tabelle die entsprechenden Abschläge bei Nichterfüllen der Voraussetzungen auf. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gibt es noch für die bis 31. Dezember 1951 Geborenen. Altersteilzeit sei noch mit Zustimmung der Arbeitgeber möglich. Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, sollten unbedingt ihren Versicherungsverlauf überprüfen lasen, ob die Pflichtbeiträge vollständig sind, riet er. Mit der neu eingeführten Mütterrente wird für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr an Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine Frau, die drei Kinder geboren hat, hat automatisch sechs Jahre Rentenanwartschaft. Diese muss aber beantragt werden. Bei zwei Kindern bestehe die Möglichkeit der Nachzahlung. Anträge auf Mütterrente können neuerdings rückwirkend zum 1. Juli 2014 gestellt werden. Weitere Ausführungen zur Rente für schwerbehinderte Menschen, Witwen- und Witwerrenten sowie wichtige Hinweise bei Pflegefällen rundeten das informative Referat ab.
Quelle: Straubinger Tagblatt vom 8. April 2015