Optionen zu Heizung mit Erneuerbaren Energien
Optionen zu Heizung mit Erneuerbaren Energien
Gebäudeenergieberater Holger Frischhut informierte bei CSA über Gebäudeenergiegesetz
Wolferszell. (hab) Ab dem 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft, durch das verschiedene Neuerungen auf Hausbesitzer zukommen. Auf Einladung der Christlich-Sozialen-Arbeitnehmerschaft, CSA, informierte Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater Holger Frischhut im Gasthaus Schmidt in Wolferszell über die mit diesem Gesetz verbundenen Regeln und Auswirkungen.
Einführend übte der Vorsitzende des CSA-Kreisverbandes Straubing-Bogen Georg Schwarzfischer-Engel Kritik an der fehlenden Transparenz in Bezug auf das neue Gesetz und der damit verbundenen Verängstigung der Bevölkerung, nicht zuletzt auch aufgrund der zu befürchtenden finanziellen Belastungen.
Fachkundige Beratung verpflichtend
So muss, nach Ausführung von Holger Frischhut, vor Einbau und Aufstellung einer mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betriebenen, fossilen Heizungsanlage eine Beratung erfolgen, die auf Auswirkungen und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit der Wärmeplanung, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlendioxid-Bepreisung hinweist. Dazu berechtigt sind nur fachkundige Personen wie Schornsteinfeger, Installateure oder Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer oder Energieberater. Die Beratung ist verpflichtend für alle nach dem 19. April 2023 beantragten und ab dem 01. Januar 2024 installierten fossilen Energieträger. Ziel ist eine schrittweise Reduzierung fossiler Energie für Heizzwecke, da die standardisierte Beratung auf umweltfreundliche Alternativen hinweist. Solche den Anforderungen des „Heizungsgesetzes“ entsprechende Optionen sind der Anschluss an ein bis 2045 vollständig auf Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestelltes Wärmenetz, die größtenteils Wärme aus der Umgebung, also Erde, Wasser oder Luft nutzende und von klimaneutralem Strom betriebene elektrische Wärmepumpe, eine Pellets, Holz oder Hackschnitzel einsetzende Biomasseheizung oder aufgrund zu befürchtender hoher Betriebskosten nur in sehr gut gedämmten Gebäuden genutzte Stromdirektheizung. Darüber hinaus besteht bei kompletter Abdeckung des Wärmebedarfs des Gebäudes die Möglichkeit einer Heizung auf Basis von Solarthermie, zu einer hauptsächlich mit Erneuerbaren Energien betriebenen Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung und schließlich zu einer Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt.
Gemäß dem an 01. Januar 2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz müssen alle Gemeinden Wärmepläne erstellen, die Potenziale für Wärme- oder Wasserstoffnetze aufzeigen. Bei Kommunen über 100 000 Einwohnern müssen neue Heizungen ab Juni 2026 mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen, und bei kleineren ab Juni 2028.
Probleme bei Preisentwicklung und Verfügbarkeit
Der Preis für Energie ist dabei schwer vorhersehbar. War er beispielsweise für Erdgas in der Vergangenheit relativ stabil, führte die Krisensituation von 2022 zu einer Verdoppelung des Endkundenpreises im Vergleich zu 2021und stieg sogar noch weiter. Überschlägig verteuerte sich eine Kilowattstunde bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne um rund zwei Cent und ein Liter Heizöl um etwa 32 Cent, so dass beispielsweise ein Drei-Personen-Haushalt mit Mehrkosten von 360 Euro pro Jahr rechnen muss. Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe müssen die Abgaben nicht bezahlen und sind so rentabler. Während die CO2 -Bepreisung bei fossilem Gas und Öl steigt, nimmt sie aufgrund Stroms aus 50 Prozent und bis 2030 aus 80 Prozent erneuerbaren Quellen ab.
Bei einer Entscheidung für eine neue Gas- oder Ölheizung in der genannten Übergangszeit bis Mitte 2026/28 ist die Nutzung eines stufenweisen ansteigenden Anteils an grünem Gas und Öl wie nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder synthetische Brennstoffe auf Basis von Wasserstoff ab 01. Januar 2029 verpflichtend. Da biogene Brennstoffe in Konkurrenz zu Verkehr und Industrie stehen, ist mit steigenden Preisen und zunehmender Nachfrage zu rechnen. Klimaneutral hergestellter Wasserstoff ist noch rar, wobei viel Energie bei der Herstellung aufzuwenden ist.
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Auf Einladung der CSA unter deren Vorsitzendem Georg Schwarzfischer-Engel (Links) referierte Gebäudeenergieberater Schornsteinfegermeister Holger Frischhut über das neue Gebäudeenergiegesetz Autor, Foto: 23.03.2024 Irene Haberl 11855